Sachverständige des Handwerks
I. Informationen zum Sachverständigennavi des HandwerksII. Informationen zum Sachverständigen des Handwerks
- Wer ist öffentlich bestellter Sachverständiger?
- Wer kann von der zuständigen Handwerkskammer als Sachverständiger bestellt und vereidigt werden?
- Die wichtigsten Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Wo kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?
- Aufgabenbereich öffentlich bestellter Sachverständige des Handwerks
- Wer kann einen öffentlich bestellten Sachverständigen beauftragen?
- Was kostet ein Sachverständiger des Handwerks?
- Wie kann ich als Sachverständiger eine Änderung meiner Daten veranlassen?
I. Informationen zum Sachverständigennavi des Handwerks
Das Sachverständigennavi des Handwerks ist eine Datenbank von den Bestellungskörperschaften, den Handwerkskammern der Bundesrepublik Deutschland. Sie bietet die Gewähr für höchste Aktualität, da die ständige Datenpflege der Daten aller öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks für jeden Handwerkskammerbezirk von der jeweiligen Handwerkskammer durchgeführt wird. Während die einzelnen Handwerkskammern auf ihren Internetseiten die Sachverständigendatenbank für ihren jeweiligen Handwerkskammerbezirk bereitstellen, bietet das Sachverständigennavi des Handwerks zusätzlich zu diesem Service die Suche nach den geeigneten Sachverständigen des Handwerks für das ganze Bundesgebiet an. Die von der Handwerkskammer eingegeben Daten ihrer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks werden sofort im Sachverständigennavi des Handwerks sichtbar. Auf diese Weise wird in „Echtzeit“ höchste Aktualität gewährleistet.
Darüber hinaus verfügt das Sachverständigennavi über einen ausgeklügelten Suchalgorithmus auf Basis mehrerer tausend Stichwörter, um den Bedürfnissen einer differenzierten Nachfrage aller potentiellen Auftraggeber in besonderer Weise gerecht zu werden.
Entweder durch alleinige, oder zusätzlich Eingabe eines Stichwortes ist es besonders einfach den oder die zuständigen Sachverständigen des Handwerks mit allen Adressdaten zur schnellen Kontaktaufnahme angezeigt zu erhalten. Durch diese Funktionen ist ein schneller und unkomplizierter Zugriff in Verbindung mit einer möglichst passgenauen Vermittlung gewährleistet.
Selbstverständlich bietet das Sachverständigennavi des Handwerks weitere Suchkriterien. Zur Suche nach dem zuständigen Sachverständigen des Handwerks kann bei der Anfrage festgelegt werden, in welchem Umkreis um welchen Ort die Sachverständigen kommen sollen.
Mit Hilfe des Sachverständigennavis des Handwerks können in der Regel mehrere Sachverständige zu dem gewünschten Themengebiet eines speziellen Handwerks, in unmittelbarer Nähe, mit allen Kontaktdaten, schnell und ohne weitere Kosten, ohne fremde Hilfe, ermittelt werden.
Hinweise zur Suchfunktion:
Um automatisierte Datenerfassung durch Dritte zu erschweren, werden je Suchabfrage maximal 100 Ergebnisse ausgegeben. Sofern kein Ort mit Umkreis angegeben wurde, erfolgt die Ausgabe nach dem Zufallsprinzip.
Die Distanzangaben können aus technischen Gründen nur mit der Genauigkeit von PLZ-Bezirken ausgegeben werden. Abweichungen von einigen Kilometern sind daher unter Umständen möglich und leider nicht vermeidbar.
II. Informationen zum Sachverständigen des Handwerks
1. Wer ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger des Handwerks?
Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die zuständige Handwerkskammer.
Öffentlich bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden. Nach § 91 Abs. 1 Nr. 8 der Handwerksordnung ist es Aufgabe der Handwerkskammer, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes und deren Wert nach den §§ 36 und 36a der Gewerbeordnung öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.
Nach § 404 Abs. 2 ZPO, oder auch § 73 Abs. 2 StPO sollen öffentlich bestellte und allgemein vereidigte Sachverständige ausgewählt werden. Das Gesetz hat gute Gründe für die Bevorzugung der öffentlich bestellten Sachverständigen. Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, können sich als Sachverständige bezeichnen und auf dem Markt betätigen, da in Deutschland die Bezeichnung "Sachverständiger" nicht rechtlich geschützt ist. Demgegenüber müssen öffentlich bestellte Sachverständige ihre besondere Sachkunde und ihre persönliche Eignung nachweisen und sich strengen Prüfungen unterziehen. Die Prüfung umfasst jeweils auch die persönliche Eignung, insbesondere die Zuverlässigkeit. Es besteht Fortbildungspflicht. Bei Pflichtverletzungen des Sachverständigen entzieht die Handwerkskammer die Zulassung durch Verwaltungsakt. Die Bezeichnung als öffentliche bestellter Sachverständiger des Handwerks wie der von der Handwerkskammer verliehene Rundstempel, den nachrichtiger Ansicht nur öffentlich bestellte Sachverständige verwenden dürfen, ist daher durchaus ein Gütesiegel.
2. Wer kann von der zuständigen Handwerkskammer als Sachverständiger des Handwerks bestellt und vereidigt werden?
Die Grundlagen und Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung ergeben sich im einzelnen aus den von den Handwerkskammern erlassenen Sachverständigenordnungen (SVO). Die SVO bestimmt das Auswahl- und Bestellungsverfahren, nach dem die Handwerkskammern die öffentliche Bestellung durchführen, normiert die Rechte und Pflichten der Sachverständigen und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Sachverständigen und Handwerkskammer.
3. Die wichtigsten Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen des Handwerks.
Grundsätzlich Eintragung in die Handwerksrolle oder dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe seit 3 Jahren (praktische Erfahrung in unternehmerisch leitender Funktion eines Handwerksbetriebes):
- Persönliche Eignung - Hierzu sind u.a. vorzulegen: polizeiliches Führungszeugnis Auszug aus dem Gewerbezentralregister Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Krankenkasse
- Nachweis der besonderen Sachkunde (überdurchschnittliche Fachkenntnisse), der notwendigen praktischen Erfahrung sowie der Fähigkeit, Gutachten zu erstatten.
- Diese besondere Fachkunde wird nach einem von den Handwerkskammern ausgearbeiteten Verfahren, das neben der Erstellung eines Probegutachtens und eines schriftlichen Testes auch ein mündliches Fachgespräch vor einem kompetenten Ausschuss vorsieht, durch die Handwerkskammern mit Unterstützung des zuständigen Fachverbandes festgestellt.
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (evtl. Schufa-Auskunft)
Als Sachverständiger kann aber auch öffentlich bestellt und vereidigt werden, wer
- zur selbständigen Ausübung eines Handwerks berechtigt (Meisterprüfung, Dipl.-Ing.), aber nicht eingetragen ist, dafür aber
- in den letzten 10 Jahren mindestens 6 Jahre in einem Handwerksbetrieb des Gewerkes, für das er bestellt werden will, praktisch tätig gewesen ist, davon mindestens 3 Jahre als Handwerksunternehmer oder in betriebsleitender Funktion (Eintragung!!),
- seine Niederlassung als Sachverständiger oder, falls eine solche nicht besteht, seinen Hauptwohnsitz im Bezirk der Handwerkskammer hat,
- und die übrigen vorgenannten Voraussetzungen erfüllt.
- Neben dem hohen fachlichen Wissen muss der Sachverständige auch die mit seiner Sachverständigentätigkeit zusammenhängenden rechtlichen Grundlagen beherrschen.
- Wir weisen darauf hin, dass eine öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen keine eigenständige Ausbildung darstellt, an deren Ende die Bestellung steht. Entsprechend erfolgt seitens der Handwerkskammer keine konkrete, gewerksbezogene Schulung, sondern der Bewerber muss über die besondere fachliche Qualifikation in seinem Handwerk bereits verfügen und diese in dem dargestellten, vorgeschriebenen Verfahren nachweisen.
4. Wo kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger des Handwerks helfen?
Ein öffentlich bestellter Sachverständiger des Handwerks kann immer helfen, wenn
- eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt,
- ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
- eine Sache bewertet,
- ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder
- der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll.
Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar.
Die Sachverständigen des Handwerks übernehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern die Rolle eines "Helfers der Richter", die den Sachverstand dieser Fachleute zu Rate ziehen.
Auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens können sie als Privatgutachter tätig werden und sich gutachterlich äußern zu
- erbrachten handwerklichen Leistungen
- noch zu erbringenden handwerklichen Leistungen.
- Darüber hinaus kann z. B. zu Kostenvoranschlägen, Sanierungskonzepten, Zeit- und Restwertermittlungen im Zusammenhang mit handwerklichen Leistungen Stellung genommen werden.
5. Der Aufgabenbereich des öffentlich bestellten Sachverständigen des Handwerks
Der Aufgabenbereich des öffentlich bestellten Sachverständigen des Handwerks lässt sich grob in die private Sachverständigentätigkeit und die gerichtliche Sachverständigentätigkeit unterteilen.
In beiden Bereichen gibt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks Auskunft über Lehr- und Erfahrungssätze aus seinem Wissensgebiet. Er stellt Tatsachen aufgrund seines besonderen Wissens fest und beurteilt aufgrund seiner Sachkunde und seiner Erfahrung tatsächlichen Sachverhalten, nimmt Stellung und erteilen fachlichen Rat.
Rechtsfragen werden jedoch nicht von Sachverständigen beantwortet.
6. Wer kann einen öffentlich bestellten Sachverständigen des Handwerks beauftragen?
Grundsätzlich kann jedermann gegen Vergütung einen Sachverständigen mit einer Gutachtenerstellung beauftragen.
7. Was kostet ein Sachverständiger des Handwerks?
Ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, so haben Sie die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Der Sachverständige rechnet allein mit seinem Auftraggeber ab. Die Höhe der Abrechnung hängt vom Stundensatz des Sachverständigen und vom zeitlichen Umfang der Arbeit, die er für Sie leistet, ab. Hinzu kommen Fahrtkosten und Mehrwertsteuer. Sie sollten sich unbedingt vor der Beauftragung über die Höhe der Kosten beim Sachverständigen informieren.
8. Wie kann ich als Sachverständiger eine Änderung meiner Daten veranlassen?
Sofern Sie als Sachverständiger eine Änderung Ihrer Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Handwerkskammer. Der WHKT ist lediglich technischer Betreiber dieser Datenbank und nicht für inhaltliche Änderungen an den Daten zuständig.
III. Kontaktdaten der Handwerkskammern
Handwerkskammer Aachen
Ass. jur. Karl Fährmann
Sandkaulbach 21
52062 Aachen
Tel.: 0241/471-141
Fax: 0241/471-103
Web: http://www.hwk-aachen.de
Handwerkskammer Berlin
Blücherstr. 68
10961 Berlin
Tel.: 030/25903-01
Fax: 030/25903-235
Web: http://www.hwk-berlin.de
Handwerkskammer OWL zu Bielefeld
RA Mathias Steinbild
Campus Handwerk 1
33613 Bielefeld
Tel.: 0521/5608-240
Fax: 0521/5608-199
Web: http://www.handwerk-owl.de
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Burgplatz 2
38100 Braunschweig
Tel.: 0531/1201-0
Fax: 0531/1201-333
Web: http://www.hwk-bls.de
Handwerkskammer Bremen
Ansgaritorstr. 24
28195 Bremen
Tel.: 0421/30500-0
Fax: 0421/30500-10
Web: http://www.hwk-bremen.de
Handwerkskammer Chemnitz
Limbacher Str. 195
09116 Chemnitz
Tel.: 0371/53 64 -0
Fax: 0371/53 64 -2 22
Web: http://www.hwk-chemnitz.de
Handwerkskammer Cottbus
Altmarkt 17
03046 Cottbus
Tel.: 0355/7835-100
Fax: 0355/7835-280
Web: http://www.hwk-cottbus.de
Handwerkskammer der Pfalz
Am Altenhof 15
67655 Kaiserslautern
Tel.: 0631/3677-127
Fax: 0631/3677-266
Web: http://www.hwk-pfalz.de
Handwerkskammer des Saarlandes
Doris Clohs
Hohenzollernstr. 47-49
66117 Saarbrücken
Tel.: 0681/5809-105
Fax: 0681/5809222-105
Web: http://www.hwk-saarland.de/
Handwerkskammer Dortmund
Ass. jur. Andrea Frey
Ardeystr. 93
44139 Dortmund
Tel.: 0231/5493-137
Fax: 0231/5493-116
Web: http://www.hwk-do.de
Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden
Tel.: 0351/46 40 - 30
Fax: 0351/46 40 - 507
Web: http://www.hwk-dresden.de
Handwerkskammer Düsseldorf
Ass. Claudia Toeller
Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211/8795-521
Fax: 0211/8795-110
Web: http://www.hwk-duesseldorf.de
Handwerkskammer Erfurt
Ass. jur. Petra Heidkamp
Fischmarkt 13
99084 Erfurt
Tel.: 0361/67072220
Fax: 0361/6707465
Web: http://www.hwk-erfurt.de
Handwerkskammer Flensburg
Johanniskirchhof 1
24937 Flensburg
Tel.: 0461/866-0
Fax: 0461/866-110
Web: http://www.hwk-flensburg.de
Handwerkskammer Frankfurt/Oder Region Ostbrandenburg
Bahnhofstr. 12
15230 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335/5619-0
Fax: 0335/535011
Web: http://www.handwerkskammer-ff.de
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
RA Roman Füller
Bockenheimer Landstr. 21
60325 Frankfurt
Tel.: 069/97172-140
Fax: 069/97172-5140
Web: http://www.hwk-rhein-main.de
Handwerkskammer Freiburg/Breisgau
Bismarckallee 6
79098 Freiburg
Tel.: 0761/21800-0
Fax: 0761/21800-333
Web: http://www.hwk-freiburg.de
Handwerkskammer für Mittelfranken (Nürnberg)
Anna Maier
Sulzbacher Str. 11-15
90489 Nürnberg
Tel.: 0911/5309-337
Fax: 0911/5309-333
Web: http://www.hwk-mittelfranken.de
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Andrea Schaumann
Max-Joseph-Str. 4
80333 München
Tel.: 089/5119-165
Fax: 089/5119-295
Web: http://www.hwk-muenchen.de
Handwerkskammer für Oberfranken
Dagmar Geisthardt
Verwaltungssitz Coburg, Hinterer Floßanger 6
96450 Coburg
Tel.: 09561/517-11
Fax: 09561/517-62
Web: http://www.hwk-oberfranken.de
Handwerkskammer für Ostfriesland
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich
Tel.: 04941/1797-0
Fax: 04941/1797-40
Web: http://www.hwk-aurich.de
Handwerkskammer für Ostthüringen (Gera)
Handwerksstr. 5
07545 Gera
Tel.: 0365/82 25-0
Fax: 0365/82 25-199
Web: http://www.hwk-gera.de
Handwerkskammer für Schwaben
Ass. jur. Lisa Veit
Siebentischstraße 52-58
86161 Augsburg
Tel.: 0821/3259-1258
Fax: 0821/3259-2-1258
Web: http://www.hwk-schwaben.de
Handwerkskammer für Unterfranken (Würzburg)
Ass. jur. Wolfgang Bauer
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
Tel.: 0931/30908-1174
Fax: 0931/30908-53
Web: http://www.hwk-ufr.de
Handwerkskammer Halle
Daniela Kaschta
Graefestr. 24
06110 Halle
Tel.: 0345 2999 105
Fax: 0345 2999 302
Web: http://www.hwkhalle.de
Handwerkskammer Hamburg
Anja Behn
Holstenwall 12
20355 Hamburg
Tel.: 040/35905-257
Fax: 040/35905-307
Web: http://www.hwk-hamburg.de
Handwerkskammer Hannover
Berliner Allee 17
30175 Hannover
Tel.: 0511/34859-0
Fax: 0511/34859-32
Web: http://www.hwk-hannover.de
Handwerkskammer Heilbronn-Franken
Allee 76
74072 Heilbronn
Tel.: 07131/791-0
Fax: 07131/791-200
Web: http://www.hwk-heilbronn.de
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
Braunschweiger Str. 53
31134 Hildesheim
Tel.: 05121/162-0
Fax: 05121/33836
Web: http://www.hwk-hildesheim.de
Handwerkskammer Karlsruhe
Philipp Maag
Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721/1600-122
Fax: 0721/1600-59122
Web: http://www.hwk-karlsruhe.de
Handwerkskammer Kassel
Susanne Loewens
Scheidemannplatz 2
34117 Kassel
Tel.: 0561/78 88-143
Fax: 0561/78 88 20143
Web: http://www.hwk-kassel.de
Handwerkskammer Koblenz
Sandra Störing
Friedrich-Ebert-Ring 33
56068 Koblenz
Tel.: 0261/398-200
Fax: 0261/398-983
Web: http://www.hwk-koblenz.de
Handwerkskammer zu Köln
Bianca Lieser
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221/2022-208
Fax:
Web: http://www.hwk-koeln.de
Handwerkskammer Konstanz
Webersteig 3
78462 Konstanz
Tel.: 07531/205-0
Fax: 07531/16468
Web: http://www.hwk-konstanz.de
Handwerkskammer zu Leipzig
Dresdner Str. 11-13
04103 Leipzig
Tel.: 0341/2188-0
Fax: 0341/2188-499
Web: http://www.hwk-leipzig.de
Handwerkskammer Lübeck
Breite-Str. 10-12
23552 Lübeck
Tel.: 0451/1506-0
Fax: 0451/1506-180
Web: http://www.hwk-luebeck.de
Handwerkskammer Magdeburg
Stefanie Winkler-Schmidt
Gareisstraße 10
39106 Magdeburg
Tel.: 0391 6268-242
Fax: 0391/6268-110
Web: http://www.hwk-magdeburg.de
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B1, 1-2
68159 Mannheim
Tel.: 0621/18002-0
Fax: 0621/18002-199
Web: http://www.hwk-mannheim.de
Handwerkskammer Münster
Christine Schaub
Bismarckallee 1
48151 Münster
Tel.: 0251/5203-217
Fax: 0251/5203-218
Web: http://www.hwk-muenster.de
Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz
Marianne Mader
Nikolastraße 10
94032 Passau
Tel.: 0851 5301-102
Fax: 0851 5301-222
Web: http://www.hwkno.de
Handwerkskammer Oldenburg
Theaterwall 30-32
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/232-0
Fax: 0441/232-218
Web: http://www.hwk-oldenburg.de
Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Bramscher Straße 134-136
49088 Osnabrück
Tel.: 0541/6929-401
Fax: 0541/40913-72
Web: http://www.hwk-osnabrueck.de
Handwerkskammer Ostmecklenburg - Vorpommern
Schwaaner Landstraße 8
18055 Rostock
Tel.: 0381 4549-0
Fax: 0381 4549-139
Web: http://www.hwk-omv.de
Handwerkskammer Potsdam
Charlottenstr. 34-36
14467 Potsdam
Tel.: 0331/3703-0
Fax: 0331/292377
Web: http://www.hwkpotsdam.de
Handwerkskammer Region Stuttgart
Heilbronner Str. 43
70191 Stuttgart
Tel.: 0711/1657-0
Fax: 0711/1657-222
Web: http://www.hwk-stuttgart.de
Handwerkskammer Reutlingen
Hindenburgstr. 58
72762 Reutlingen
Tel.: 07121/2412-0
Fax: 07121/2412-400
Web: http://www.hwk-reutlingen.de/
Handwerkskammer Rheinhessen
Dirk Cinquanta
Dagobertstr. 2
55116 Mainz
Tel.: 06131/9992-333
Fax: 06131/9992-8333
Web: http://www.hwk.de
Handwerkskammer Schwerin
Ass. jur. Norman Freiherr von Stenglin
Friedensstr. 4A
19053 Schwerin
Tel.: 0385/7417-128
Fax: 0385/716051
Web: http://www.hwk-schwerin.de
Handwerkskammer Südthüringen
Ass. Christian Beck
Rosa-Luxemburg-Str. 9
98527 Suhl
Tel.: 03681/370-0
Fax: 03681/370-290
Web: http://www.hwk-suedthueringen.de
Handwerkskammer Südwestfalen
Ass. jur. Nicole Korff
Brückenplatz 1
59821 Arnsberg
Tel.: 02931/877-182
Fax: 02931 877-25182
Web: http://www.hwk-suedwestfalen.de
Handwerkskammer Trier
Vanessa Brandenburg
Loebstr. 18
54292 Trier
Tel.: 0651/207-142
Fax: 0651/207-56142
Web: http://www.hwk-trier.de
Handwerkskammer Ulm
Olgastr. 72
89073 Ulm
Tel.: 0731/1425-0
Fax: 0731/1425-500
Web: http://www.hwk-ulm.de
Handwerkskammer Wiesbaden
Heike Könenkamp
Bierstadter Str. 45
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611/136-122
Fax: 0611/136-8122
Web: http://www.hwk-wiesbaden.de